Notwendige Belege für die Einkommensteuererklärung 2014

Eule
1    Allgemeine Unterlagen/Belege2    Nachweise zu den Werbungskosten

3    Sonderausgaben

4    Außergewöhnliche Belastungen

5    Sie haben Haus- und Grundbesitz, welchen Sie vermieten?

6    Sie haben Einkünfte aus Kapitalvermögen?7    Sie haben sonstige Einkünfte (beispielsweise Renten)?

8    Sie haben Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften?

9    Sie haben noch weitere Einkünfte?

 

1      Allgemeine Unterlagen/Belege

□   Bei Neuaufnahme: Angabe der Identifikationsnummern, Telefonnummer/E-Mail-Adresse

□   Steuerbescheid des Vorjahres und – soweit Sie das erste Mal zu uns kommen – Kopie der letzten Steuererklärung

□   Lohnsteuerbescheinigung des Antragstellers und eventuell. des Ehegatten, auch bei Arbeitslosigkeit

□   Verträge und Nachweise über die Zahlung einer Abfindung (Abfindungsvertrag, Zahlungseingangsbeleg, Lohnschein mit Abfindung)

□   Nachweis über ausgezahlte Urlaubsvergütung der Baulohnkasse (SOKA-Bau)

□   Nachweise über Einkünfte, die im Ausland erzielt wurden, und Nachweis über Versteuerung im Tätigkeitsland

□   Nachweise über erhaltene Lohnersatzleistungen für die Zeiten der Nichtbeschäftigung wie Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld, Elterngeld, Konkursausfallgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Altersübergangsgeld, Unterhaltsgeld als Zuschuss, Eingliederungsgeld oder Krankengeld nach dem Arbeitsförderungsgesetz, Überbrückungsgeld für Umschulungs- und ABM-Maßnahmen, Verdienstausfallentschädigung, Vorruhestandsgeld, Kurzarbeitergeld etc.

□   bei Veränderungen im Familienstand:

o   Heiratsurkunde

o   Datum der Scheidung

o   Datum des Getrenntlebens etc.

o   Wenn Ehegatte verstorben, dann bitte Sterbeurkunde beifügen!

□   Religionsbekenntnis beider Ehegatten

□   bei Kirchenaustritt in 2013 oder 2014: Kopie der Austrittsbescheinigung

□   Veränderungen der Bankverbindung: neue Kontonummer, Bankleitzahl (oder IBAN und BIC)

□   bei Kindern unter 18 Jahren:

o   Geburtsurkunde

o   Name und Geburtsdatum des Kindes

o   Identifikationsnummer

o   Nachweise über Kinderbetreuungskosten

o   Nachweise über Schulgeld und über deren Zahlung (Bankbeleg)

□   zusätzlich noch bei Kindern bis 14 Jahre:

o   Betreuungskosten (Tagesmutter, Kindereinrichtung, Hort, Babysitter)

□   bei Kindern zwischen 18 und 25 Jahren:

o   Nachweis über auswärtige Unterbringung

o   bei Zweitausbildung: Nachweis über Erwerbstätigkeit

□   Kinder allgemein:

o   private Krankenversicherung (Basis-, Zusatzbeiträge)

o   Nachweis einer Körperbehinderung

□   Nachweis zur Anlage nach dem Vermögensbildungsgesetz = „Anlage VL“ des Anlageinstituts

□   Nachweis zur Altersvorsorgezulage (sogenannte Riester-Rente) ZVK oder VBL

□   Bescheinigung über Altersvorsorgebeiträge vorhanden – Sozialversicherungsnummer einreichen

□   für Anerkennung des Entlastungsfreibetrags: Nachweis, dass keine Haushaltsgemeinschaft besteht

□   Sie haben Aufwendungen für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis (Haushaltshilfe)?

o   Nachweis von Bundesknappschaft bzw. Haushaltsscheckverfahren

□   Sie haben Aufwendungen für haushaltnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (Maler, Fensterputzer, Reparatur von Haushaltsgeräten, Schornsteinfeger, Heizungswartung usw.)?

o   Rechnung und Bankeinzahlungsbeleg dazu einreichen

2      Nachweise zu den Werbungskosten

□   Fahrtkosten zur Arbeitsstätte:

o   Entfernungspauschale verkehrsmittelunabhängig 0,30 €/km (einfache Entfernung) bis max. 4.500 €. Mit eigenem Pkw keine Begrenzung, aber sofern Kosten über 4.500 € entstehen, besteht Nachweispflicht (z.B. Inspektionsrechnungen, TÜV- oder DEKRA-Bericht). Tatsächliche Kosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, sofern Aufwendungen höher als 4.500 € oder wenn unterschiedliche Verkehrsmittel (Pkw und öffentliche Verkehrsmittel) genutzt werden

o   Wenn Sie einen Firmenwagen privat nutzen: Nachweis über die monatliche Besteuerung (Gehaltsabrechnung)

o   Sollten Sie einen fremden Pkw für Fahrten zur Arbeitsstätte nutzen, so reichen Sie bitte auch eine „Zustimmungserklärung“ des Eigentümers mit ein

o   Wenn Sie Mitfahrer sind: Name und Anschrift des Fahrers, evtl. Aufstellung, wenn abwechselnd gefahren wird

□   Lohnzettel bei Firmen-Pkw bzw. Abzug von Arbeitsmaterialien und Reinigung von Arbeitskleidung

□   Sammelbeförderung: Wenn an den Arbeitgeber ein Entgelt zu entrichten ist, Nachweis dazu einreichen.

□   Nachweise/Belege über eventuelle Unfallkosten

□   Nachweise/Bescheinigungen über Dienstreisen, wechselnde Einsatzstellen, selbstgetragene Ausbildungs- und Fortbildungskosten, für die kein oder ein nicht ausreichender Kostenersatz gewährt wurde

o   Bitte hierzu eine Aufstellung mit folgenden Angaben erstellen: Datum/Uhrzeit – Abfahrt/Rückkehr – betrieblicher Anlass – gefahrene Kilometer mit eigenem Pkw bzw. Firmen-Pkw

o   Sonstige Aufwendungen (mit Nachweisen) wie Lehrgangsgebühren, Kosten für Fachbücher etc. Die entsprechenden Formulare halten wir für Sie bereit. Erstattungen vom Arbeitgeber bzw. Zuschüsse vom Arbeitsamt usw. sind anzurechnen.

o   Bei mehr als 20.000 km im Jahr: Heben Sie als Nachweis die Werkstattrechnungen auf und notieren Sie die Kilometerstände.

□   Nachweise über Bewerbungskosten (Fotos, Bewerbungsmappen, Porto, Fahrtkosten etc.)

□   Kostenaufstellung mit Belegen über die Kosten eines aus beruflichen Gründen veranlassten Umzugs oder einer doppelten Haushaltsführung

o   Mietvertrag am Arbeitsort

o   Hotelkosten

o   Fahrtkosten (Entfernung Wohnung – Arbeitsort, Anzahl der Heimfahrten, Fahrausweise bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln etc.)

□   Nachweis über die in 2014 gezahlten Gewerkschaftsbeiträge oder Beiträge für sonstige Berufsverbände

□   Nachweis (z.B. Police und Zahlungsbeleg) über die Kosten einer besonderen Berufshaftpflichtversicherung

□   Police und Versicherungsbedingungen für eine Unfallversicherung ohne Beitragsrückgewähr

□   Bescheinigung des Versicherers über den beruflichen Anteil des Beitrags zu einer Rechtsschutzversicherung

□   Nachweis über Aufwendungen für ein beruflich genutztes Arbeitszimmer/eine beruflich genutzte Arbeitsecke:

o   Anschaffungskosten für Mobiliar des Arbeitszimmers

o   Beschreibung von Grund, Dauer und Anlass der beruflichen Nutzung

o   Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass kein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist

o   bei eigenem Haus: Anschaffungs-/Herstellungskosten des Gebäudes, Quadratmeterangaben, Nebenkosten

o   bei Mietwohnung: Skizze der Wohnung mit Quadratmeterangaben, Mietvertrag, Belege über Umlagen

□   Nachweise/Belege über Aufwendungen für Fachbücher (Titel muss ersichtlich sein), typische Berufskleidung, beruflich notwendige Arbeitsmittel wie Aktenschrank, Schreibtischzubehör, PC etc.

□   Bescheinigung des Arbeitgebers (soweit auf der Lohnsteuerbescheinigung nicht vermerkt) über die in 2014 gezahlten Beträge für Auslösung, Fahrtkostenzuschüsse, Verpflegungszuschüsse bei Dienstreisen, Fahrtätigkeit, Einsatzwechseltätigkeit etc.

□   Die entsprechenden Formulare halten wir für Sie bereit.

□   Steuerberaterkosten/Belege zu Kosten für arbeitsrechtliche Rechtsberatung bzw. Prozesskosten

3      Sonderausgaben

□   Wurde eine Rentenversicherung (Basisrente) abgeschlossen – eine sogenannte Rürup-Rente?

o   Nachweis des Versicherers über Basisrente (Police)

□   Bescheinigung einer abgeschlossenen „Riester-Rente“ (VBL, ZVK oder privater Anbieter)

□   Nachweise über die in 2014 gezahlten Versicherungsbeiträge (möglichst formlose Bestätigungen der Versicherungsgesellschaften), Krankenkassennachweis mit Angabe der Basis- und Wahl-/Zusatzleistungen (auch für Ehepartner und Kinder)

□   Wurden im Veranlagungszeitraum Versicherungen abgetreten? Wenn ja, welche?

□   Nachweise über in 2014 gezahlte Spenden, Parteibeiträge, freiwillige Kirchensteuer, Kirchgeld etc. (gegebenenfalls Kontoauszüge einreichen)

□   Nachweise über Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrenntlebenden Ehegatten

□   Nachweise über Kosten für eine Ausbildung in einem nichtausgeübten Beruf

□   Nachweise zu Erstattungen von Sonderausgaben (wenn Erstattung erhalten, dann Belege einreichen)

□   Beitragsrückerstattungen/Bonuszahlungen von Versicherungen (Privatversicherte)

4      Außergewöhnliche Belastungen

□   Zahlungsnachweise über Eigenanteile zu Krankheits- und Medikamentenkosten, Praxisgebühren, Brille, Zahnersatz, Beerdigungskosten (soweit die Kosten den Nachlass übersteigen), Kur etc. (von Eltern und Kindern)

□   Welche zwangsläufig entstandenen Fahrtkosten (beispielsweise aus Krankheitsgründen) – jedoch abzüglich der Erstattungen – lagen vor?

□   Nachweis über die Pflegebedürftigkeit und/oder Körperbehinderung einer im Haushalt lebenden Person

o   Behindertenausweis bzw. Bescheid in Kopie und/oder Nachweis über bewilligtes Pflegegeld

Bitte informieren Sie uns, wenn der Antrag gestellt wurde, aber noch keine Entscheidung vorliegt.

□   Nachweis über die in 2014 selbstgetragenen Kosten einer Ehescheidung

□   Unterstützungsleistungen an Familienangehörige (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel, Lebensgefährte/in)

o   Name, Anschrift, Beruf, Familienstand, Verwandtschaftsgrad der unterstützten Person angeben

o   Nachweis über Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person – beispielsweise Lohn, Rente, sonstige Einkünfte, Wohngeld etc.

o   bei Unterstützung von im Ausland lebenden Personen

  • Vorlage einer Heimatbescheinigung der unterstützten Person in amtlich beglaubigter deutscher Übersetzung
  • Nachweis durch Vorlage von vier Quartalsbescheinigungen und einer Bankbescheinigung, die die unterhaltene Person als Empfänger ausweisen (erhöhte Nachweispflicht ab 2007 für die Notwendigkeit der Unterstützung)

5      Sie haben Haus- und Grundbesitz, welchen Sie vermieten?

□   Soweit Sie das erste Mal zu uns kommen, bringen Sie bitte die Berechnungsunterlagen zur Abschreibung Ihres vorherigen Steuerberaters/Lohnsteuerhilfevereins mit.

□   Bitte bringen Sie alle Belege über Einnahmen und Ausgaben mit, die im Zusammenhang mit Ihrem Haus oder Ihrer Eigentumswohnung stehen (Mietverträge, Umlagenabrechnungen, Baurechnungen, Finanzierungskosten, Darlehensverträge, Abrechnungen der Hausverwaltung etc.).

□   Soweit Sie umfangreiche Neubau-, Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen durchgeführt haben, bitten wir Sie, soweit es Ihnen möglich ist, zu den Belegen eine Kostenaufstellung mit Angabe des Zahlungsdatums, des Lieferanten, der Leistung und des Zahlbetrags zu erstellen (beispielsweise: 12.02.2014 – XY-Baumarkt – Elektromaterial – 641,99 € – gefahrene Kilometer: 50).

□   Bei gemischt genutzten Häusern bitte Aufteilung der Wohnfläche und Kosten vornehmen

□   Sie wollen Grundbesitz unentgeltlich oder gegen Ausgleichszahlungen/Schuldübernahme übertragen oder Sie erwerben Grundbesitz von Ihren Verwandten auf diesem Wege?

Achtung: Bitte sprechen Sie uns vorher an!

□   Für den Fall, dass es sich um ein Baudenkmal, Sanierungsgebiet oder Ähnliches handelt, teilen Sie uns dies bitte mit und reichen Sie uns die dazugehörige Bescheinigung ein.

6      Sie haben Einkünfte aus Kapitalvermögen?

□   Bitte bringen Sie alle Belege über Einnahmen und Ausgaben in diesem Zusammenhang mit, insbesondere die Nachweise über bezahlte Zinsabschlag-/Kapitalertragsteuer, Dividendenbescheinigungen etc., Höhe der ausgeschöpften Freistellungsaufträge.

Wichtig: Jahreserträgnisaufstellung je Konto/Anlageinstitut und die Steuerbescheinigung/Jahressteuerbescheinigung mitbringen!

□   Lagen im Veranlagungsjahr noch weitere Einkünfte aus Kapitalvermögen vor (beispielsweise Bausparverträge, Gesellschaftsdarlehen, Privatdarlehen, Stockdividenden, Bonusaktien, Zinsanteile im verrechneten Kaufpreis usw.)?

□   Bei Wertpapierankäufen oder -verkäufen benötigen wir die Aufstellung zu Verkaufserlösen und Anschaffungskosten.

□   Bitte bringen Sie Belege zu den Einkünften aus sonstigen Finanzinnovationen (ausländische Fonds etc.) mit.

7      Sie haben sonstige Einkünfte (beispielsweise Renten)?

□   Bitte bringen Sie uns die letzten beiden Rentenbescheide oder Rentenbezugsmitteilungen bzw. die letzten beiden Änderungsmitteilungen zu jeder Rente (meist Rentenbescheid zum 01.07.) mit, auch Unterlagen zu Rentennachzahlungen oder Verrechnungen mit Übergangsgeldern oder Arbeitslosengeld. Bei erstmaliger Rente benötigen wir den Rentenbewilligungsbescheid.

□   Kopie der für den getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten erstellten Anlage U

□   Sind Werbungskosten (eventuell Zinsen aus einer Darlehensaufnahme) vorhanden?

8      Sie haben Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften?

□   Haben Sie Grundstücke innerhalb von zehn Jahren oder andere Wirtschaftsgüter innerhalb von einem Jahr veräußert?

o   Bitte bringen Sie uns hierzu die Belege zu den Anschaffungskosten und Verkaufserlösen mit.

9      Sie haben noch weitere Einkünfte?

□   Bitte reichen Sie uns die Nachweise zu weiteren Einkünften (beispielsweise Beteiligungseinkünfte, Optionsgeschäfte, nebenberufliche Tätigkeiten, Vermittlungsprovisionen für Versicherungen, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus dem Verkauf von GmbH-Anteilen, Kapitalherabsetzungen etc.) ein.

 

Zu viel? – Keine Angst! – Fehlende Belege/Unterlagen können Sie uns nachreichen!